Die §§ 1 bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen Anwendung.
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NamÄndG § 11
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Referenzen
- NamÄndG § 1 1x
- NamÄndG § 2 1x
- NamÄndG § 3 1x