PassV 2007 § 2 Muster für den Kinderreisepass

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Der Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 2 abgedruckten Muster auszustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.

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