Der Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 2 abgedruckten Muster auszustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.
PassV 2007 § 2 Muster für den Kinderreisepass
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Referenzen
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