Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

PAuswG § 35 Übergangsvorschrift

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

Referenzen

Zitiert von