(Fundstelle: BGBl. I 2008, 236 - 239)
- Sachliche Gliederung -Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1 Personalgewinnung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)
1.1Personalanwerbung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.1)- a)
- Personalbeschaffungsmarkt beobachten und auswerten
- b)
- Anwerbungsmöglichkeiten, insbesondere Medien, Veranstaltungen, Netzwerke, Institutionen und Organisationen nutzen
- c)
- Direktansprache bei potentiellen Bewerbern anwenden
1.2Bewerberberatung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2)- a)
- Einstellungs- und Vermittlungsvoraussetzungen von Bewerbern prüfen
- b)
- eigenes Unternehmen vorstellen
- c)
- Einsatzmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven aufzeigen
- d)
- über Arbeitsbedingungen und Vergütung informieren
- e)
- auf Qualifizierungsmöglichkeiten hinweisen
1.3Personalauswahl
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.3)- a)
- Potenzialanalysen durchführen
- b)
- Auswahlinstrumente einsetzen
- c)
- Bewerberprofile ermitteln und dokumentieren
- d)
- Anforderungs- und Bewerberprofile abgleichen
- e)
- Auswahlentscheidungen treffen und begründen
1.4Personaleinstellung und Personalvermittlung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.4)- a)
- Vertragsunterlagen und Einstellungsdokumente zusammenstellen
- b)
- Verträge abschließen
2 Personaleinsatz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)
2.1Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1)- a)
- Personaleinsatz disponieren
- b)
- Mitarbeiter auf Unternehmen und Arbeitsplätze vorbereiten
- c)
- Mitarbeiter über Rechte und Pflichten aufklären
2.2Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2)- a)
- Gefährdungsanalysen an Arbeitsplätzen durchführen und dokumentieren
- b)
- Hinweise zu Unfall- und Gesundheitsprävention geben und Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen einleiten und kontrollieren
2.3Personalführung und Personalbetreuung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3)- a)
- kontinuierliche Rückkopplung zu Mitarbeitern gestalten
- b)
- Personaleinsatz anforderungsbezogen dokumentieren
- c)
- Teambildungsprozesse unterstützen
- d)
- Zielvereinbarungen vornehmen, Entwicklungsgespräche führen und Mitarbeiterbeurteilung durchführen
- e)
- Personal entwickeln und Weiterbildung planen
2.4Personalsachbearbeitung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4)- a)
- Personalakten führen
- b)
- Arbeitsnachweise, Fehlzeiten und Urlaubsplanung dokumentieren
- c)
- Entgeltabrechnungen erstellen
- d)
- Mitarbeiter über arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Bedingungen informieren
- e)
- Personalstatistiken führen
2.5Beendigung von Beschäftigungs-
verhältnissen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.5)- a)
- Möglichkeiten der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen unterscheiden
- b)
- Maßnahmen im Rahmen der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen umsetzen
3 Berufsfelderschließung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)- a)
- unternehmensrelevante Berufe, deren Kompetenzanforderungen und Einsatzfelder unterscheiden
- b)
- Informationen über Berufe und Tätigkeiten beschaffen und auswerten
- c)
- Entwicklungen des Arbeitsmarktes beobachten und Veränderungen von Berufsfeldern und Berufen erfassen
4 Auftragsakquisition und Auftragsdurchführung, Marketing
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)
4.1Auftragsspezifische Arbeitsplatzanalyse und Personalbedarfsanalyse
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1)- a)
- Unternehmensprofile erstellen
- b)
- Arbeitsabläufe, Produktions- und Dienstleistungsketten analysieren
- c)
- arbeitsplatzbezogene Anforderungsprofile erstellen
- d)
- qualitativen und quantitativen Bedarf ermitteln und dabei spezifische Kundenbedürfnisse berücksichtigen
4.2Marketing, Kundenbindung und Kundenbetreuung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2)- a)
- Maßnahmen zur Kundenbindung durchführen
- b)
- Marketingmaßnahmen durchführen
- c)
- Kundenstamm betreuen und Kundenzufriedenheit sicherstellen
- d)
- Marktentwicklungen beobachten und Ergebnisse auswerten
- e)
- Auftragsakquisition durchführen
4.3Angebotskalkulation und Verträge
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.3)- a)
- Entscheidungsträger identifizieren
- b)
- Leistungsbeschreibungen erstellen
- c)
- kundengerechte Angebote entwickeln
- d)
- Vertragstypen auswählen
- e)
- Angebote unterbreiten und Vertragsverhandlungen führen
4.4Kontrolle der Vertragserfüllung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.4)- a)
- Umsetzung der Vertragsvereinbarungen mit dem Kunden kontrollieren
- b)
- Maßnahmen bei Vertragsstörungen einleiten
5 Kommunikation und Kooperation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5)
5.1Kommunikation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.1)- a)
- Gespräche adressatengerecht führen
- b)
- Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzen
- c)
- konstruktive Kritik annehmen, umsetzen und äußern
5.2Teamarbeit und Kooperation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.2)- a)
- Aufgaben im Team planen und durchführen
- b)
- Informationen über Arbeitsergebnisse austauschen und nutzen
- c)
- interne Informationsprozesse gestalten
5.3Konfliktmanagement
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.3)- a)
- Konfliktsituationen analysieren, versachlichen und dabei emotionale Momente berücksichtigen
- b)
- Konfliktlösungsstrategien anwenden
- c)
- eigene Handlungsmöglichkeiten einschätzen und Einbeziehung externer Unterstützung prüfen
6 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6)- a)
- Rechnungswesen und Controlling als kaufmännische Informations- und Steuerungsinstrumente begründen
- b)
- Kosten erfassen und Aufträge nachkalkulieren
- c)
- betriebliche Leistungen kalkulieren und bewerten
- d)
- Leistungsabrechnungen erstellen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
- e)
- Statistiken für Controlling erstellen und auswerten, Maßnahmen für das Unternehmen ableiten, Berichte erstellen
7 Berufsbezogene Rechtsanwendungen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7)- a)
- Rechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen beachten
- b)
- Vertragstypen der Personaldienstleistung unterscheiden
- c)
- Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung anwenden
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1 Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1)
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.1)- a)
- Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rahmen der Gesamtwirtschaft erklären
- b)
- Bedeutung des Personaldienstleistungsbereiches erläutern
- c)
- Rechtsform und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes erklären
- d)
- Einflüsse marktwirtschaftlicher Größen auf den Ausbildungsbetrieb unterscheiden
1.2Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.2)- a)
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
- betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
- c)
- Bedeutung lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
- d)
- gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen beachten
- e)
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe erklären
- f)
- Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.3)- a)
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4Umweltschutz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Arbeitsgestaltung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2)
2.1Lern- und Arbeitstechniken
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.1)- a)
- Lernformen der beruflichen Bildung beschreiben und Lernstrategien anwenden
- b)
- Arbeits- und Organisationsmittel ökonomisch einsetzen
- c)
- Vorgangsbearbeitung dokumentieren
- d)
- Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung nutzen
- e)
- die eigene Arbeit systematisch und qualitätsbewusst planen, durchführen und kontrollieren
- f)
- Instrumente der Projektarbeit anwenden
2.2Qualitätssicherung betrieblicher
Arbeitsabläufe
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.2)- a)
- bei Auftragsvergabe und Informationsweitergabe Schnittstellen berücksichtigen
- b)
- Einflussfaktoren auf die Qualität an der eigenen Prozesskette analysieren und qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitskontext durchführen
- c)
- betriebliche Prozessabläufe analysieren und bewerten
- d)
- Vorschläge zur Qualitätsentwicklung erarbeiten
- e)
- Bedeutung von Qualitätssicherung und Kundenzufriedenheit erläutern
2.3Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.3)- a)
- Informations- und Kommunikationsmedien auswählen und nutzen
- b)
- Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
2.4Datenschutz und Datensicherheit
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.4)- a)
- Daten erfassen, sichern und pflegen
- b)
- Regelungen des Datenschutzes einhalten
3 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)- a)
- fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
- im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
- c)
- einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen und einholen