(1) Die Regulierung des Postwesens ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes.
(2) Ziele der Regulierung sind:
- 1.
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die Wahrung der Interessen der Kunden sowie die Wahrung des Postgeheimnisses, - 2.
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die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs, auch in der Fläche, auf den Märkten des Postwesens, - 3.
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die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst), - 4.
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die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit, - 5.
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die Berücksichtigung sozialer Belange.
(3) Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleibt unberührt.