Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

RDG § 8 Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die

1.
gerichtlich oder behördlich bestellte Personen,
2.
Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Unternehmen und Zusammenschlüsse,
3.
nach Landesrecht als geeignet anerkannte Personen oder Stellen im Sinn des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung,
4.
Verbraucherzentralen und andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherverbände,
5.
Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Sinn des § 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinn des § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und anerkannte Verbände zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 15 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes
im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen.

(2) Für die in Absatz 1 Nr. 4 und 5 genannten Stellen gilt § 7 Abs. 2 entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

GeB vom Verwaltungsgericht Bayreuth - B 3 K 25.726
15. Januar 2026
B 3 K 25.726 15. Januar 2026
Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (2. Zivilsenat) - 2 U 263/21
20. November 2025
2 U 263/21 20. November 2025
Beschluss vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 LA 37/22
4. Juni 2025
4 LA 37/22 4. Juni 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Würzburg - W 3 K 24.1466
27. März 2025
W 3 K 24.1466 27. März 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Würzburg - W 3 K 24.1391
27. März 2025
W 3 K 24.1391 27. März 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Bayreuth - B 3 K 24.875
31. Januar 2025
B 3 K 24.875 31. Januar 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 20 UKl 6/24
19. Dezember 2024
20 UKl 6/24 19. Dezember 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Hamburg (3. Kammer) - 3 K 2358/24
8. November 2024
3 K 2358/24 8. November 2024
Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Freiburg (9. Kammer) - 9 K 2585/24
11. September 2024
9 K 2585/24 11. September 2024
Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 10 SB 118/23
29. August 2024
L 10 SB 118/23 29. August 2024