Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit werden mit Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern besetzt.
SGG § 3
Sozialgerichtsgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit werden mit Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern besetzt.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.