Der Vorstand der Steuerberaterkammer wird von den Mitgliedern gewählt. Zum Mitglied des Vorstandes kann nur gewählt werden, wer persönliches Mitglied der Kammer ist.
StBerG § 77 Vorstand
Steuerberatungsgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.