Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

StGB § 14 Handeln für einen anderen

Strafgesetzbuch

(1) Handelt jemand

1.
als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs,
2.
als vertretungsberechtigter Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder
3.
als gesetzlicher Vertreter eines anderen,
so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale) die Strafbarkeit begründen, auch auf den Vertreter anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Vertretenen vorliegen.

(2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebs oder einem sonst dazu Befugten

1.
beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder
2.
ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebs obliegen,
und handelt er auf Grund dieses Auftrags, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Strafbarkeit begründen, auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Inhaber des Betriebs vorliegen. Dem Betrieb im Sinne des Satzes 1 steht das Unternehmen gleich. Handelt jemand auf Grund eines entsprechenden Auftrags für eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch dann anzuwenden, wenn die Rechtshandlung, welche die Vertretungsbefugnis oder das Auftragsverhältnis begründen sollte, unwirksam ist.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Celle - 3 U 171/24
25. November 2025
3 U 171/24 25. November 2025
Urteil vom Landgericht Hagen - 71 KLs 8/25
30. September 2025
71 KLs 8/25 30. September 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 541/24
15. Juli 2025
4 StR 541/24 15. Juli 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 SLa 37/25
14. Mai 2025
12 SLa 37/25 14. Mai 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Augsburg - Au 5 K 23.1966
27. März 2025
Au 5 K 23.1966 27. März 2025
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 18 Qs 17/24
22. November 2024
18 Qs 17/24 22. November 2024
Urteil vom Bayerisches Landessozialgericht - L 7 BA 9/23
11. November 2024
L 7 BA 9/23 11. November 2024
Urteil vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 12 NBs 503 Js 2133/21
18. Oktober 2024
12 NBs 503 Js 2133/21 18. Oktober 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 325/24
11. September 2024
5 StR 325/24 11. September 2024
Urteil vom Landgericht Köln - 101 Ks 3/24
23. Mai 2024
101 Ks 3/24 23. Mai 2024