Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
StGB § 167a Störung einer Bestattungsfeier
Strafgesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (14. Senat) - 14 LB 8/13
14. März 2016
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14 LB 8/13 | 14. März 2016 |