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StGB § 167a Störung einer Bestattungsfeier

Strafgesetzbuch

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (14. Senat) - 14 LB 8/13
14. März 2016
14 LB 8/13 14. März 2016