Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

StGB § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

Strafgesetzbuch

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1.
sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
3.
ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - 1 StR 81/26
19. März 2026
1 StR 81/26 19. März 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 566/25
21. Januar 2026
3 StR 566/25 21. Januar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (6. Senat) - 6 B 137/25
8. Januar 2026
6 B 137/25 8. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 576/25
17. Dezember 2025
4 StR 576/25 17. Dezember 2025
Urteil vom Bayerisches Landessozialgericht - L 17 U 209/21
11. Dezember 2025
L 17 U 209/21 11. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 453/25
2. Dezember 2025
5 StR 453/25 2. Dezember 2025
Urteil vom Landgericht Essen - 65 KLs-12 Js 1283/25-27/25
27. November 2025
65 KLs-12 Js 1283/25-27/25 27. November 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-1 ORs 24/25
25. November 2025
III-1 ORs 24/25 25. November 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - 4 StR 232/25
20. November 2025
4 StR 232/25 20. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 418/25
28. Oktober 2025
3 StR 418/25 28. Oktober 2025