Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

StGB § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

Strafgesetzbuch

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3.
auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um
a)
das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
b)
um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder
4.
auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Bremen - 5 V 3044/25
6. März 2026
5 V 3044/25 6. März 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 566/25
21. Januar 2026
3 StR 566/25 21. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 576/25
17. Dezember 2025
4 StR 576/25 17. Dezember 2025
Urteil vom Bayerisches Landessozialgericht - L 17 U 209/21
11. Dezember 2025
L 17 U 209/21 11. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 453/25
2. Dezember 2025
5 StR 453/25 2. Dezember 2025
Urteil vom Landgericht Essen - 65 KLs-12 Js 1283/25-27/25
27. November 2025
65 KLs-12 Js 1283/25-27/25 27. November 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - 4 StR 232/25
20. November 2025
4 StR 232/25 20. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 418/25
28. Oktober 2025
3 StR 418/25 28. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 279/25
14. August 2025
4 StR 279/25 14. August 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 1 StR 240/25
4. August 2025
1 StR 240/25 4. August 2025