Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
StGB § 255 Räuberische Erpressung
Strafgesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.