StGB § 66b Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

Strafgesetzbuch

Ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 für erledigt erklärt worden, weil der die Schuldfähigkeit ausschließende oder vermindernde Zustand, auf dem die Unterbringung beruhte, im Zeitpunkt der Erledigungsentscheidung nicht bestanden hat, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn

1.
die Unterbringung des Betroffenen nach § 63 wegen mehrerer der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten Taten angeordnet wurde oder wenn der Betroffene wegen einer oder mehrerer solcher Taten, die er vor der zur Unterbringung nach § 63 führenden Tat begangen hat, schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden war und
2.
die Gesamtwürdigung des Betroffenen, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.
Dies gilt auch, wenn im Anschluss an die Unterbringung nach § 63 noch eine daneben angeordnete Freiheitsstrafe ganz oder teilweise zu vollstrecken ist.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 2 Ws 257/19
9. August 2019
2 Ws 257/19 9. August 2019
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 2 Ws 272/19
9. August 2019
2 Ws 272/19 9. August 2019
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 505/18
19. Dezember 2018
XII ZB 505/18 19. Dezember 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Strafsenat) - 5 StR 86/17
5. April 2017
5 StR 86/17 5. April 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-2 Ws 217-218/14
15. August 2014
III-2 Ws 217-218/14 15. August 2014
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 918/13
10. März 2014
2 BvR 918/13 10. März 2014
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 2759/12
22. Januar 2014
2 BvR 2759/12 22. Januar 2014
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 3. Kammer) - 2 BvR 1100/12
22. Januar 2014
2 BvR 1100/12 22. Januar 2014
Beschluss vom Oberlandesgericht Naumburg (1. Strafsenat) - 1 Ws 635/13
15. November 2013
1 Ws 635/13 15. November 2013
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvR 2302/11, 2 BvR 1279/12
11. Juli 2013
2 BvR 2302/11, 2 BvR 1279/12 11. Juli 2013