StGB § 69b Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis

Strafgesetzbuch

(1) Darf der Täter auf Grund einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Inland Kraftfahrzeuge führen, ohne daß ihm von einer deutschen Behörde eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist, so hat die Entziehung der Fahrerlaubnis die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Mit der Rechtskraft der Entscheidung erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Während der Sperre darf weder das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen, noch eine inländische Fahrerlaubnis erteilt werden.

(2) Ist der ausländische Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden und hat der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland, so wird der Führerschein im Urteil eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt. In anderen Fällen werden die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sperre in den ausländischen Führerscheinen vermerkt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 2 K 2745/21
3. Dezember 2021
2 K 2745/21 3. Dezember 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Strafsenat) - 2 Ss 138/19
12. Dezember 2019
2 Ss 138/19 12. Dezember 2019
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 298/16
18. April 2019
16 A 298/16 18. April 2019
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (3. Senat) - 3 L 243/16
6. November 2017
3 L 243/16 6. November 2017
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 L 3092/16
10. November 2016
6 L 3092/16 10. November 2016
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (3. Senat) - 3 M 180/16
14. Oktober 2016
3 M 180/16 14. Oktober 2016
Beschluss vom Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) - 4 StR 221/16
7. September 2016
4 StR 221/16 7. September 2016
Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 3 K 2337/14
16. Juli 2015
3 K 2337/14 16. Juli 2015
Beschluss vom Verwaltungsgericht Magdeburg (1. Kammer) - 1 B 388/15
25. Januar 2015
1 B 388/15 25. Januar 2015
Beschluss vom Verwaltungsgericht Hamburg (15. Kammer) - 15 E 3299/14
9. September 2014
15 E 3299/14 9. September 2014