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StPO § 100i Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten

Strafprozeßordnung

(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Abs. 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat oder durch eine Straftat vorbereitet hat, so dürfen durch technische Mittel

1.
die Gerätenummer eines Mobilfunkendgerätes und die Kartennummer der darin verwendeten Karte sowie
2.
der Standort eines Mobilfunkendgerätes
ermittelt werden, soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich ist.

(2) Personenbezogene Daten Dritter dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Absatz 1 unvermeidbar ist. Über den Datenabgleich zur Ermittlung der gesuchten Geräte- und Kartennummer hinaus dürfen sie nicht verwendet werden und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen.

(3) § 100a Abs. 3 und § 100e Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 gelten entsprechend. Die Anordnung ist auf höchstens sechs Monate zu befristen. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als sechs weitere Monate ist zulässig, soweit die in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen fortbestehen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 651/24
26. Februar 2025
5 StR 651/24 26. Februar 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6. Strafsenat) - 6 Ws 1/22
30. August 2022
6 Ws 1/22 30. August 2022
Urteil vom Unknown court (1. Senat) - 1 BvR 1619/17
26. April 2022
1 BvR 1619/17 26. April 2022
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 6 StR 611/21
23. März 2022
6 StR 611/21 23. März 2022
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 1 AuslA 33/18
9. November 2018
1 AuslA 33/18 9. November 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 400/17
8. Februar 2018
3 StR 400/17 8. Februar 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - StB 26 und 28/14, StB 26/14, StB 28/14
26. Januar 2017
StB 26 und 28/14, StB 26/14, StB 28/14 26. Januar 2017
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 1 S 815/13
15. Mai 2014
1 S 815/13 15. Mai 2014
Beschluss vom Landgericht Bielefeld - Qs 495-498/03 IX
1. Dezember 2003
Qs 495-498/03 IX 1. Dezember 2003