StPO § 126 Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen

Strafprozeßordnung

(1) Vor Erhebung der öffentlichen Klage ist für die weiteren gerichtlichen Entscheidungen und Maßnahmen, die sich auf die Untersuchungshaft, die Aussetzung ihres Vollzugs (§ 116), ihre Vollstreckung (§ 116b) sowie auf Anträge nach § 119a beziehen, das Gericht zuständig, das den Haftbefehl erlassen hat. Hat das Beschwerdegericht den Haftbefehl erlassen, so ist das Gericht zuständig, das die vorangegangene Entscheidung getroffen hat. Wird das vorbereitende Verfahren an einem anderen Ort geführt oder die Untersuchungshaft an einem anderen Ort vollzogen, so kann das Gericht seine Zuständigkeit auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf das für diesen Ort zuständige Amtsgericht übertragen. Ist der Ort in mehrere Gerichtsbezirke geteilt, so bestimmt die Landesregierung durch Rechtsverordnung das zuständige Amtsgericht. Die Landesregierung kann diese Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.

(2) Nach Erhebung der öffentlichen Klage ist das Gericht zuständig, das mit der Sache befaßt ist. Während des Revisionsverfahrens ist das Gericht zuständig, dessen Urteil angefochten ist. Einzelne Maßnahmen, insbesondere nach § 119, ordnet der Vorsitzende an. In dringenden Fällen kann er auch den Haftbefehl aufheben oder den Vollzug aussetzen (§ 116), wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt; andernfalls ist unverzüglich die Entscheidung des Gerichts herbeizuführen.

(3) Das Revisionsgericht kann den Haftbefehl aufheben, wenn es das angefochtene Urteil aufhebt und sich bei dieser Entscheidung ohne weiteres ergibt, daß die Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 vorliegen.

(4) Die §§ 121 und 122 bleiben unberührt.

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Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Kleve - 120 Qs 56/22
11. August 2022
120 Qs 56/22 11. August 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Strafsenat) - 2 Ss 132/21
29. November 2021
2 Ss 132/21 29. November 2021
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 18 Qs 47/19
12. Dezember 2019
18 Qs 47/19 12. Dezember 2019
Beschluss vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz - VGH B 10/19
19. November 2019
VGH B 10/19 19. November 2019
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 36/17
24. Januar 2018
1 StR 36/17 24. Januar 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz (2. Strafsenat) - 2 VAs 18/17
29. November 2017
2 VAs 18/17 29. November 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - AK 56/17
19. Oktober 2017
AK 56/17 19. Oktober 2017
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 118/17 H
9. August 2017
2 Ws 118/17 H 9. August 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - AK 30/17
29. Juni 2017
AK 30/17 29. Juni 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - HEs 2 Ws 63/17
27. März 2017
HEs 2 Ws 63/17 27. März 2017