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StPO § 126a Einstweilige Unterbringung

Strafprozeßordnung

(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.

(2) Für die einstweilige Unterbringung gelten die §§ 114 bis 115a, 116 Abs. 3 und 4, §§ 117 bis 119a, 123, 125 und 126 entsprechend. Die §§ 121, 122 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass das Oberlandesgericht prüft, ob die Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung weiterhin vorliegen.

(3) Der Unterbringungsbefehl ist aufzuheben, wenn die Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung nicht mehr vorliegen oder wenn das Gericht im Urteil die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt nicht anordnet. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels darf die Freilassung nicht aufgehalten werden. § 120 Abs. 3 gilt entsprechend.

(4) Hat der Untergebrachte einen gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigten im Sinne des § 1831 Absatz 5 und des § 1820 Absatz 2 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, so sind Entscheidungen nach Absatz 1 bis 3 auch diesem bekannt zu geben.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Lübeck (7. Zivilkammer) - 7 T 385/25
16. März 2026
7 T 385/25 16. März 2026
Beschluss vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 51-IV-25 (HS)
15. Januar 2026
Vf. 51-IV-25 (HS) 15. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 677/25
15. Januar 2026
2 StR 677/25 15. Januar 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht Göttingen - 3 B 801/25
14. Januar 2026
3 B 801/25 14. Januar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 2 Ws 861/25
18. Dezember 2025
2 Ws 861/25 18. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - StB 58/25
10. Dezember 2025
StB 58/25 10. Dezember 2025
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (1. Senat für Familiensachen) - 6 UF 23/25
5. Dezember 2025
6 UF 23/25 5. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AK 65/25
3. September 2025
AK 65/25 3. September 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Nürnberg - Ws 501/25
30. Juni 2025
Ws 501/25 30. Juni 2025
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (1. Strafsenat) - 1 Ws 95/25
23. Juni 2025
1 Ws 95/25 23. Juni 2025