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StPO § 145a Zustellungen an den Verteidiger

Strafprozeßordnung

(1) Der gewählte Verteidiger, dessen Bevollmächtigung nachgewiesen ist, sowie der bestellte Verteidiger gelten als ermächtigt, Zustellungen und sonstige Mitteilungen für den Beschuldigten in Empfang zu nehmen. Zum Nachweis der Bevollmächtigung genügt die Übermittlung einer Kopie der Vollmacht durch den Verteidiger. Die Nachreichung der Vollmacht im Original kann verlangt werden; hierfür kann eine Frist bestimmt werden.

(2) Eine Ladung des Beschuldigten darf an den Verteidiger nur zugestellt werden, wenn er in seiner nachgewiesenen Vollmacht ausdrücklich zur Empfangnahme von Ladungen ermächtigt ist. § 116a Abs. 3 bleibt unberührt.

(3) Wird eine Entscheidung dem Verteidiger nach Absatz 1 zugestellt, so wird der Beschuldigte hiervon unterrichtet; zugleich erhält er formlos eine Abschrift der Entscheidung. Wird eine Entscheidung dem Beschuldigten zugestellt, so wird der Verteidiger hiervon zugleich unterrichtet, auch wenn eine Vollmacht bei den Akten nicht vorliegt; dabei erhält er formlos eine Abschrift der Entscheidung.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 524/25
28. Januar 2026
5 StR 524/25 28. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 1 StR 363/25
12. November 2025
1 StR 363/25 12. November 2025
Beschluss vom Landgericht Hof - 3 Qs 82/25
9. Oktober 2025
3 Qs 82/25 9. Oktober 2025
Beschluss vom Landgericht Hamburg (15. Große Strafkammer) - 615 Qs 37/25
25. April 2025
615 Qs 37/25 25. April 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 351/24
14. Januar 2025
4 StR 351/24 14. Januar 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 203 StRR 591/24
9. Dezember 2024
203 StRR 591/24 9. Dezember 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 4 Ws 202/24
15. November 2024
4 Ws 202/24 15. November 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 191/24
28. August 2024
4 StR 191/24 28. August 2024
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 18 Qs 22/24
2. Juli 2024
18 Qs 22/24 2. Juli 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 617/23
15. Dezember 2023
2 Ws 617/23 15. Dezember 2023