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StPO § 200 Inhalt der Anklageschrift

Strafprozeßordnung

(1) Die Anklageschrift hat den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften zu bezeichnen (Anklagesatz). In ihr sind ferner die Beweismittel, das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und der Verteidiger anzugeben. Bei der Benennung von Zeugen ist nicht deren vollständige Anschrift, sondern nur deren Wohn- oder Aufenthaltsort anzugeben. In den Fällen des § 68 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1 genügt die Angabe des Namens des Zeugen. Wird ein Zeuge benannt, dessen Identität ganz oder teilweise nicht offenbart werden soll, so ist dies anzugeben; für die Geheimhaltung des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Zeugen gilt dies entsprechend.

(2) In der Anklageschrift wird auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen dargestellt. Davon kann abgesehen werden, wenn Anklage beim Strafrichter erhoben wird.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 553/25
29. Januar 2026
4 StR 553/25 29. Januar 2026
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (1. Strafsenat) - 1 ORs 1 SRs 58/25
15. Dezember 2025
1 ORs 1 SRs 58/25 15. Dezember 2025
Beschluss vom Landgericht Oldenburg (Oldenburg) - 5 Qs 343/25
27. Oktober 2025
5 Qs 343/25 27. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 250/25
24. September 2025
5 StR 250/25 24. September 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - 1 StR 467/24
23. Juli 2025
1 StR 467/24 23. Juli 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 192/25
8. Juli 2025
3 StR 192/25 8. Juli 2025
Beschluss vom Landgericht Würzburg - 6 Qs 67/25
24. April 2025
6 Qs 67/25 24. April 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 206 StRR 69/25
10. März 2025
206 StRR 69/25 10. März 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (7. Strafsenat) - 7 Ws 166/24
19. Dezember 2024
7 Ws 166/24 19. Dezember 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Magdeburg (15. Kammer) - 15 A 53/23 MD
17. Dezember 2024
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