StPO § 211 Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss

Strafprozeßordnung

Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.

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Beschluss vom Oberlandesgericht Oldenburg (1. Strafsenat) - 1 Ws 190/21
23. Juli 2021
1 Ws 190/21 23. Juli 2021
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 230/16
1. Dezember 2016
3 StR 230/16 1. Dezember 2016
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 1 Ws 235/03
1. September 2003
1 Ws 235/03 1. September 2003