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StPO § 369 Beweisaufnahme

Strafprozeßordnung

(1) Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, einen Richter.

(2) Dem Ermessen des Gerichts bleibt es überlassen, ob die Zeugen und Sachverständigen eidlich vernommen werden sollen.

(3) Bei der Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen und bei der Einnahme eines richterlichen Augenscheins ist der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger die Anwesenheit zu gestatten. § 168c Abs. 3, § 224 Abs. 1 und § 225 gelten entsprechend. Befindet sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß, so hat er keinen Anspruch auf Anwesenheit, wenn der Termin nicht an der Gerichtsstelle des Ortes abgehalten wird, wo er sich in Haft befindet, und seine Mitwirkung der mit der Beweiserhebung bezweckten Klärung nicht dienlich ist.

(4) Nach Schluß der Beweisaufnahme sind die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte unter Bestimmung einer Frist zu weiterer Erklärung aufzufordern.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 7 CE 23.820
29. Juni 2023
7 CE 23.820 29. Juni 2023
Beschluss vom Landgericht Mannheim (12. Kleine Strafkammer) - 12 Ns 206 Js 31212/22 WA
18. Januar 2023
12 Ns 206 Js 31212/22 WA 18. Januar 2023
Beschluss vom Thüringer Oberlandesgericht (1. Strafsenat) - 1 Ws 63/18
21. März 2018
1 Ws 63/18 21. März 2018
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (1. Strafsenat) - 1 Ws 363/16
15. März 2017
1 Ws 363/16 15. März 2017
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 571/14
31. Juli 2014
2 BvR 571/14 31. Juli 2014
Beschluss vom Landgericht Aachen - 61 Qs 98/12
3. Juni 2014
61 Qs 98/12 3. Juni 2014
Beschluss vom Kammergericht (4. Strafsenat) - 4 Ws 137/13, 4 Ws 137/13 - 141 AR 564/13
6. November 2013
4 Ws 137/13, 4 Ws 137/13 - 141 AR 564/13 6. November 2013
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 308/07
29. Juni 2007
2 Ws 308/07 29. Juni 2007
Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz (1. Strafsenat) - 1 Ws 231/05
25. April 2005
1 Ws 231/05 25. April 2005
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 3 Ws 100/04
8. Oktober 2004
3 Ws 100/04 8. Oktober 2004