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StPO § 404 Antrag; Prozesskostenhilfe

Strafprozeßordnung

(1) Der Antrag, durch den der Anspruch geltend gemacht wird, kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Urkundsbeamten, in der Hauptverhandlung auch mündlich bis zum Beginn der Schlußvorträge gestellt werden. Er muß den Gegenstand und Grund des Anspruchs bestimmt bezeichnen und soll die Beweismittel enthalten. Ist der Antrag außerhalb der Hauptverhandlung gestellt, so wird er dem Beschuldigten zugestellt.

(2) Die Antragstellung hat dieselben Wirkungen wie die Erhebung der Klage im bürgerlichen Rechtsstreit. Sie treten mit Eingang des Antrages bei Gericht ein.

(3) Ist der Antrag vor Beginn der Hauptverhandlung gestellt, so wird der Antragsteller von Ort und Zeit der Hauptverhandlung benachrichtigt. Der Antragsteller, sein gesetzlicher Vertreter und der Ehegatte oder Lebenspartner des Antragsberechtigten können an der Hauptverhandlung teilnehmen.

(4) Der Antrag kann bis zur Verkündung des Urteils zurückgenommen werden.

(5) Dem Antragsteller und dem Angeschuldigten ist auf Antrag Prozeßkostenhilfe nach denselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu bewilligen, sobald die Klage erhoben ist. § 121 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung gilt mit der Maßgabe, daß dem Angeschuldigten, der einen Verteidiger hat, dieser beigeordnet werden soll; dem Antragsteller, der sich im Hauptverfahren des Beistandes eines Rechtsanwalts bedient, soll dieser beigeordnet werden. Zuständig für die Entscheidung ist das mit der Sache befaßte Gericht; die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 524/25
28. Januar 2026
5 StR 524/25 28. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 340/25
24. September 2025
4 StR 340/25 24. September 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 323/25
18. September 2025
2 StR 323/25 18. September 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-5 St 2/25
10. September 2025
III-5 St 2/25 10. September 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 363/25
9. September 2025
2 StR 363/25 9. September 2025
Urteil vom Landgericht Münster - 2 Ks-30 Js 375/24-4/25
2. September 2025
2 Ks-30 Js 375/24-4/25 2. September 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 372/25
27. August 2025
2 StR 372/25 27. August 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 119/25
12. August 2025
2 StR 119/25 12. August 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 266/25
5. August 2025
3 StR 266/25 5. August 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 79/25
10. Juli 2025
3 StR 79/25 10. Juli 2025