StPO § 404 Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe

Strafprozeßordnung

(1) Der Antrag, durch den der Anspruch geltend gemacht wird, kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten, in der Hauptverhandlung auch mündlich bis zum Beginn der Schlußvorträge gestellt werden. Er muß den Gegenstand und Grund des Anspruchs bestimmt bezeichnen und soll die Beweismittel enthalten. Ist der Antrag außerhalb der Hauptverhandlung gestellt, so wird er dem Beschuldigten zugestellt.

(2) Die Antragstellung hat dieselben Wirkungen wie die Erhebung der Klage im bürgerlichen Rechtsstreit. Sie treten mit Eingang des Antrages bei Gericht ein.

(3) Ist der Antrag vor Beginn der Hauptverhandlung gestellt, so wird der Antragsteller von Ort und Zeit der Hauptverhandlung benachrichtigt. Der Antragsteller, sein gesetzlicher Vertreter und der Ehegatte oder Lebenspartner des Antragsberechtigten können an der Hauptverhandlung teilnehmen.

(4) Der Antrag kann bis zur Verkündung des Urteils zurückgenommen werden.

(5) Dem Antragsteller und dem Angeschuldigten ist auf Antrag Prozeßkostenhilfe nach denselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu bewilligen, sobald die Klage erhoben ist. § 121 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung gilt mit der Maßgabe, daß dem Angeschuldigten, der einen Verteidiger hat, dieser beigeordnet werden soll; dem Antragsteller, der sich im Hauptverfahren des Beistandes eines Rechtsanwalts bedient, soll dieser beigeordnet werden. Zuständig für die Entscheidung ist das mit der Sache befaßte Gericht; die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 128/19
10. Dezember 2019
4 RVs 128/19 10. Dezember 2019
Urteil vom Landgericht Hamburg (24. Große Strafkammer) - 624 KLs 9/19
22. November 2019
624 KLs 9/19 22. November 2019
Beschluss vom Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) - 4 StR 129/18
18. Juli 2018
4 StR 129/18 18. Juli 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 208/18
26. Juni 2018
1 StR 208/18 26. Juni 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) - 4 StR 516/17
14. März 2018
4 StR 516/17 14. März 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Strafsenat) - 5 StR 587/17
7. März 2018
5 StR 587/17 7. März 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 132/17
25. Juli 2017
3 StR 132/17 25. Juli 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Strafsenat) - 2 StR 536/16
6. Juni 2017
2 StR 536/16 6. Juni 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) - 4 StR 22/17
15. März 2017
4 StR 22/17 15. März 2017
Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 351/16
8. Dezember 2016
1 StR 351/16 8. Dezember 2016