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StromNZV § 15 Engpassmanagement

Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen

(1) Betreiber von Übertragungsnetzen haben im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren das Entstehen von Engpässen in ihren Netzen und an den Kuppelstellen zu benachbarten Netzen mit Hilfe von netzbezogenen und marktbezogenen Maßnahmen zu verhindern, die auch die Zusammenarbeit der Betreiber von Übertragungsnetzen einschließen kann.

(2) Lässt sich die Entstehung eines Engpasses mit Hilfe von Maßnahmen nach Absatz 1 nicht vermeiden, so sind Betreiber von Übertragungsnetzen verpflichtet, die verfügbaren Leitungskapazitäten nach marktorientierten und transparenten Verfahren diskriminierungsfrei zu bewirtschaften.

(3) Die Erlöse, die Netzbetreiber aus der Durchführung der Engpassbewirtschaftung erzielen, sind unverzüglich für Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen zu verwenden, hierfür zurückzustellen oder entgeltmindernd in den Netzentgelten zu berücksichtigen. Die Erlöse, die Netzbetreiber aus der Durchführung der Engpassbewirtschaftung erzielen, sind von den Betreibern von Übertragungsnetzen zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der Regulierungsbehörde vorzulegen.

(4) Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz unverzüglich und in geeigneter Form, zumindest aber auf ihrer Internetseite, zu veröffentlichen und den betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen soweit möglich unverzüglich elektronisch mitzuteilen. Die Veröffentlichung und Mitteilung müssen enthalten:

1.
die zur Verfügung stehende Gesamtkapazität,
2.
die Übertragungsrichtung, in der der Engpass auftritt, und
3.
die prognostizierte Dauer.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 91/20
23. November 2021
EnVR 91/20 23. November 2021
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 7/19
1. September 2020
EnVR 7/19 1. September 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 894/18
12. August 2020
3 Kart 894/18 12. August 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-3 Kart 181/15 (V)
15. März 2017
VI-3 Kart 181/15 (V) 15. März 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-3 Kart 312/12 (V)
28. April 2015
VI-3 Kart 312/12 (V) 28. April 2015
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-3 Kart 369/12 (V)
28. April 2015
VI-3 Kart 369/12 (V) 28. April 2015
Urteil vom Landgericht Köln - 90 O 77/08
13. November 2009
90 O 77/08 13. November 2009
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-3 Kart 295/06 (V)
30. August 2006
VI-3 Kart 295/06 (V) 30. August 2006