StUG
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes
- § 3 Rechte des Einzelnen
- § 4 Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und
nicht öffentliche Stellen
- § 5 Besondere Verwendungsverbote
- § 6 Begriffsbestimmungen
- § 7 Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes,
Anzeigepflichten
- § 8 Herausgabepflicht öffentlicher Stellen
- § 9 Herausgabepflicht nicht-öffentlicher Stellen
- § 10 Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei
Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien
und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im
Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst
- § 11 Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch den Bundesbeauftragten
- § 12 Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte,
Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes
- § 13 Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft,
Einsicht und Herausgabe
- § 14 (weggefallen)
- § 15 Recht von nahen Angehörigen Vermißter oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 16 Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes
auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 17 Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht
und Herausgabe
- § 18 Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei
dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von
Gerichten und Staatsanwaltschaften
- § 19 Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften
- § 20 Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen
- § 21 Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen
- § 22 Verwendung von Unterlagen für Zwecke
parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
- § 23 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der
Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
- § 24 Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst
überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
- § 25 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der
Nachrichtendienste
- § 26 Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen
- § 27 Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen
- § 28 (weggefallen)
- § 29 Zweckbindung
- § 30 Benachrichtigung von der Übermittlung
- § 31 Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des
Bundesbeauftragten auf Antrag von Behörden
- § 32 Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung
- § 32a Benachrichtigung
- § 33 Verfahren
- § 34 Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film
- § 35 Bundesbeauftragter für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik
- § 36 Rechtsstellung des Bundesbeauftragten
- § 37 Aufgaben und Befugnisse des Bundesbeauftragten
- § 37a Beschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes
- § 38 Landesbeauftragte, Verhältnis zum Bundesbeauftragten
- § 39 Beirat
- § 39a Wissenschaftliches Beratungsgremium
- § 40 Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen
- § 41 Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung
im Auftrag
- § 42 Gebühren und Auslagen
- § 43 Vorrang dieses Gesetzes
- § 44 Strafvorschriften
- § 45 Bußgeldvorschriften
- § 46 Straffreiheit
- § 46a Einschränkung von Grundrechten
- § 47 Aufhebung von Vorschriften, Überleitung des
Amtsinhabers
- § 48 (Inkrafttreten)
Standangaben
- Neugefasst durch Bek. v. 18.2.2007 I 162 (Neuf)
- Zuletzt geändert Art. 5 Abs. 5 G v. 10.3.2017 I 410 (Stand)
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