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UmwG 1995 § 58 Sachgründungsbericht

Umwandlungsgesetz

(1) In dem Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sind auch der Geschäftsverlauf und die Lage der übertragenden Rechtsträger darzulegen.

(2) Ein Sachgründungsbericht ist nicht erforderlich, soweit eine Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft übertragender Rechtsträger ist.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Thüringer Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 KO 200/12
17. März 2016
4 KO 200/12 17. März 2016
Urteil vom Verwaltungsgericht Gera (2. Kammer) - 2 K 2361/09 Ge
29. Februar 2012
2 K 2361/09 Ge 29. Februar 2012
Urteil vom Finanzgericht Münster - 9 K 5219/99 K, 9 K 5222/99 K
30. Juni 2003
9 K 5219/99 K, 9 K 5222/99 K 30. Juni 2003