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UrhG § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

(1) Der Urheber kann ein Nutzungsrecht gegenüber dem Inhaber zurückrufen, wenn das Werk seiner Überzeugung nicht mehr entspricht und ihm deshalb die Verwertung des Werkes nicht mehr zugemutet werden kann. Der Rechtsnachfolger des Urhebers (§ 30) kann den Rückruf nur erklären, wenn er nachweist, daß der Urheber vor seinem Tode zum Rückruf berechtigt gewesen wäre und an der Erklärung des Rückrufs gehindert war oder diese letztwillig verfügt hat.

(2) Auf das Rückrufsrecht kann im voraus nicht verzichtet werden. Seine Ausübung kann nicht ausgeschlossen werden.

(3) Der Urheber hat den Inhaber des Nutzungsrechts angemessen zu entschädigen. Die Entschädigung muß mindestens die Aufwendungen decken, die der Inhaber des Nutzungsrechts bis zur Erklärung des Rückrufs gemacht hat; jedoch bleiben hierbei Aufwendungen, die auf bereits gezogene Nutzungen entfallen, außer Betracht. Der Rückruf wird erst wirksam, wenn der Urheber die Aufwendungen ersetzt oder Sicherheit dafür geleistet hat. Der Inhaber des Nutzungsrechts hat dem Urheber binnen einer Frist von drei Monaten nach Erklärung des Rückrufs die Aufwendungen mitzuteilen; kommt er dieser Pflicht nicht nach, so wird der Rückruf bereits mit Ablauf dieser Frist wirksam.

(4) Will der Urheber nach Rückruf das Werk wieder verwerten, so ist er verpflichtet, dem früheren Inhaber des Nutzungsrechts ein entsprechendes Nutzungsrecht zu angemessenen Bedingungen anzubieten.

(5) Die Bestimmungen in § 41 Abs. 5 und 7 sind entsprechend anzuwenden.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (11. Zivilsenat) - 11 U 61/22
20. Juni 2023
11 U 61/22 20. Juni 2023
Urteil vom Landgericht Braunschweig (9. Zivilkammer) - 9 O 3006/17
19. Juni 2019
9 O 3006/17 19. Juni 2019
Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main (3. Zivilkammer) - 2-03 O 283/18
13. September 2018
2-03 O 283/18 13. September 2018
Urteil vom Finanzgericht Köln - 3 K 2206/13
28. September 2016
3 K 2206/13 28. September 2016
Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz (3. Zivilsenat) - 3 U 1288/13
20. Mai 2014
3 U 1288/13 20. Mai 2014
Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 62/13
14. August 2013
28 O 62/13 14. August 2013
Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (6. Kammer) - 6 Sa 271/12
30. November 2012
6 Sa 271/12 30. November 2012
Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 229/09
5. Mai 2010
28 O 229/09 5. Mai 2010
Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 603/08
1. Juli 2009
28 O 603/08 1. Juli 2009
Urteil vom Landgericht Essen - 4 O 480/05
12. Januar 2006
4 O 480/05 12. Januar 2006