UrhG § 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke in Anspruch genommen werden. Satz 1 ist entsprechend auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Vorrichtungen anzuwenden, die vorwiegend zur Herstellung dieser Vervielfältigungsstücke gedient haben.

(2) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Rückruf von rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücken oder auf deren endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen in Anspruch genommen werden.

(3) Statt der in Absatz 1 vorgesehenen Maßnahmen kann der Verletzte verlangen, dass ihm die Vervielfältigungsstücke, die im Eigentum des Verletzers stehen, gegen eine angemessene Vergütung, welche die Herstellungskosten nicht übersteigen darf, überlassen werden.

(4) Die Ansprüche nach den Absätzen 1 bis 3 sind ausgeschlossen, wenn die Maßnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind auch die berechtigten Interessen Dritter zu berücksichtigen.

(5) Bauwerke sowie ausscheidbare Teile von Vervielfältigungsstücken und Vorrichtungen, deren Herstellung und Verbreitung nicht rechtswidrig ist, unterliegen nicht den in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehenen Maßnahmen.

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 15 U 25/20
11. November 2021
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Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 107/21
7. September 2021
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Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 77/19
13. August 2020
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Urteil vom Landgericht Hamburg - 310 O 111/17
11. Januar 2018
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Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 187/16
11. Januar 2018
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 96/16
11. Oktober 2017
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EuGH-Vorlage vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 115/16
1. Juni 2017
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Urteil vom Hanseatisches Oberlandesgericht (5. Zivilsenat) - 5 U 117/12
14. April 2016
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Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 40/14
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Urteil vom Bundesgerichtshof (6. Zivilsenat) - VI ZR 271/14
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