Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

UStDV 1980 § 23 Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Die nachstehenden Vereinigungen gelten als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege:

1.
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.;
2.
Deutscher Caritasverband e.V.;
3.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.;
4.
Deutsches Rotes Kreuz e.V.;
5.
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.;
6.
Zentralwohlfahrtsstelle  der  Juden  in  Deutschland e.V.;
7.
Deutscher  Blinden-  und  Sehbehindertenverband e.V.;
8.
Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V.;
9.
Verband deutscher Wohltätigkeitsstiftungen e.V.;
10.
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.;
11.
Sozialverband VdK Deutschland e.V.;
12.
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von