UVPG § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Sofern die allgemeine Vorprüfung ergibt, dass aufgrund der Verwirklichung eines Vorhabens, das zugleich benachbartes Schutzobjekt im Sinne des § 3 Absatz 5d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist, innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes zu Betriebsbereichen im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Möglichkeit besteht, dass ein Störfall im Sinne des § 2 Nummer 7 der Störfall-Verordnung eintritt, sich die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Störfalls vergrößert oder sich die Folgen eines solchen Störfalls verschlimmern können, ist davon auszugehen, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.

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Urteil vom Verwaltungsgericht Freiburg - 10 K 2788/19
5. November 2020
10 K 2788/19 5. November 2020
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (7. Senat) - 7 KS 17/16
31. Juli 2018
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Urteil vom Verwaltungsgericht Oldenburg (Oldenburg) (5. Kammer) - 5 A 5019/12
9. März 2016
5 A 5019/12 9. März 2016
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 A 5/14
21. Januar 2016
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Urteil vom Verwaltungsgericht Osnabrück (3. Kammer) - 3 A 88/14
4. November 2015
3 A 88/14 4. November 2015