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VgV 2016 § 60 Ungewöhnlich niedrige Angebote

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

(1) Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der öffentliche Auftraggeber vom Bieter Aufklärung.

(2) Der öffentliche Auftraggeber prüft die Zusammensetzung des Angebots und berücksichtigt die übermittelten Unterlagen. Die Prüfung kann insbesondere betreffen:

1.
die Wirtschaftlichkeit des Fertigungsverfahrens einer Lieferleistung oder der Erbringung der Dienstleistung,
2.
die gewählten technischen Lösungen oder die außergewöhnlich günstigen Bedingungen, über die das Unternehmen bei der Lieferung der Waren oder bei der Erbringung der Dienstleistung verfügt,
3.
die Besonderheiten der angebotenen Liefer- oder Dienstleistung,
4.
die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere der für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, oder
5.
die etwaige Gewährung einer staatlichen Beihilfe an das Unternehmen.

(3) Kann der öffentliche Auftraggeber nach der Prüfung gemäß den Absätzen 1 und 2 die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen. Der öffentliche Auftraggeber lehnt das Angebot ab, wenn er festgestellt hat, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil Verpflichtungen nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 nicht eingehalten werden.

(4) Stellt der öffentliche Auftraggeber fest, dass ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, weil der Bieter eine staatliche Beihilfe erhalten hat, so lehnt der öffentliche Auftraggeber das Angebot ab, wenn der Bieter nicht fristgemäß nachweisen kann, dass die staatliche Beihilfe rechtmäßig gewährt wurde. Der öffentliche Auftraggeber teilt die Ablehnung der Europäischen Kommission mit.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Vergabesenat) - 11 Verg 6/25
22. Januar 2026
11 Verg 6/25 22. Januar 2026
Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (Vergabesenat) - 54 Verg 4/25
21. November 2025
54 Verg 4/25 21. November 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Vergabesenat) - 11 Verg 3/23
20. Juli 2023
11 Verg 3/23 20. Juli 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Verg 26/22
12. April 2023
Verg 26/22 12. April 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Verg 11/22
14. Dezember 2022
Verg 11/22 14. Dezember 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Vergabesenat) - 11 Verg 4/22
28. Juli 2022
11 Verg 4/22 28. Juli 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Vergabesenat) - 11 Verg 1/22
7. April 2022
11 Verg 1/22 7. April 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Vergabesenat) - 11 Verg 12/20
24. November 2020
11 Verg 12/20 24. November 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (11. Vergabesenat) - 11 Verg 9/20
1. Oktober 2020
11 Verg 9/20 1. Oktober 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Vergabesenat) - 11 Verg 7/20
22. September 2020
11 Verg 7/20 22. September 2020