Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für Taten nach den §§ 6 bis 12 auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist. Für Taten nach § 13, die im Ausland begangen wurden, gilt dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet.
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VStGB § 1 Anwendungsbereich
Völkerstrafgesetzbuch
Referenzen
- VStGB § 6 Völkermord 1x
- VStGB § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit 1x
- VStGB § 8 Kriegsverbrechen gegen Personen 1x
- VStGB § 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte 1x
- VStGB § 10 Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme 1x
- VStGB § 11 Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung 1x
- VStGB § 12 Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung 1x
- VStGB § 13 Verbrechen der Aggression 1x