Ist über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Dritte wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers verlangen.
VVG 2008 § 110 Insolvenz des Versicherungsnehmers
Gesetz über den Versicherungsvertrag
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.