Zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Stelle, die von der Landesregierung bestimmt wird oder die nach Landesrecht zuständig ist.
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WoBindG § 3 Zuständige Stelle
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin (8. Kammer) - 8 K 40/23
18. März 2025
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8 K 40/23 | 18. März 2025 |
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Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin (8. Kammer) - 8 K 41/23
18. März 2025
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8 K 41/23 | 18. März 2025 |
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Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 K 6229/04
31. Januar 2005
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14 K 6229/04 | 31. Januar 2005 |
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 6488/95
25. Februar 1997
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14 A 6488/95 | 25. Februar 1997 |