(weggefallen)
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
WoBindG § 6 § 6
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.