Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.
WpHG (XXXX) §§ 30i und 30j (weggefallen)
Gesetz über den Wertpapierhandel
Dieser Paragraph ist weggefallen.
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.