ZahnmedAusbV 2022
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten
- Eingangsformel
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 5 Ausbildungsplan
- § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 7 Inhalt des Teiles 1
- § 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
- § 9 Prüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“
- § 10 Prüfungsbereich „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“
- § 11 Inhalt des Teiles 2
- § 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 13 Prüfungsbereich „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“
- § 14 Prüfungsbereich „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“
- § 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Standangaben
- Ersetzt V 806-21-1-287 v. 4.7.2001 I 1492 (ZahnmedAusbV) (Sonst)