Von der Erhebung der Kosten ist abzusehen, wenn diese im Einzelfall weniger als 5 Euro betragen.
ZollKostV § 11 Absehen von der Kostenerhebung
Zollkostenverordnung
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Finanzgericht Hamburg (4. Senat) - 4 K 23/14
9. Juni 2016
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4 K 23/14 | 9. Juni 2016 |