(1) Das Gesuch um Aussetzung des Verfahrens ist bei dem Prozessgericht anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.
(2) Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen.
(1) Das Gesuch um Aussetzung des Verfahrens ist bei dem Prozessgericht anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.
(2) Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Urteil vom Oberlandesgericht Naumburg (12. Zivilsenat) - 12 U 15/14
14. Januar 2015
|
12 U 15/14 | 14. Januar 2015 |
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 5 U 64/03
24. November 2003
|
5 U 64/03 | 24. November 2003 |