(1) Die Entscheidung über das Gesuch um Bestimmung des zuständigen Gerichts ergeht durch Beschluss.
(2) Der Beschluss, der das zuständige Gericht bestimmt, ist nicht anfechtbar.
(1) Die Entscheidung über das Gesuch um Bestimmung des zuständigen Gerichts ergeht durch Beschluss.
(2) Der Beschluss, der das zuständige Gericht bestimmt, ist nicht anfechtbar.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Die Suche ist derzeit nicht verfügbar; die Liste der zitierenden Entscheidungen kann momentan nicht geladen werden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Suche nach zitierenden Entscheidungen öffnen