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ZPO § 561 Revisionszurückweisung

Zivilprozessordnung

Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.

Referenzen

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Zitiert von

Versäumnisurteil vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 82/17
8. Dezember 2017
V ZR 82/17 8. Dezember 2017
Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 79/16
19. Oktober 2017
IX ZR 79/16 19. Oktober 2017
Urteil vom Bundesgerichtshof (4. Zivilsenat) - IV ZR 172/15
7. September 2016
IV ZR 172/15 7. September 2016