Der Wert wird bestimmt: durch den Wert einer Sache, wenn es auf deren Besitz, und durch den Betrag einer Forderung, wenn es auf deren Sicherstellung oder ein Pfandrecht ankommt. Hat der Gegenstand des Pfandrechts einen geringeren Wert, so ist dieser maßgebend.
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ZPO § 6 Besitz; Sicherstellung; Pfandrecht
Zivilprozessordnung
Referenzen
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Zitiert von
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Endurteil vom Oberlandesgericht Nürnberg - 15 U 3747/19
18. März 2022
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15 U 3747/19 | 18. März 2022 |