ZPO § 742 Vollstreckbare Ausfertigung bei Gütergemeinschaft während des Rechtsstreits

Zivilprozessordnung

Ist die Gütergemeinschaft erst eingetreten, nachdem ein von einem Ehegatten oder Lebenspartner oder gegen einen Ehegatten oder Lebenspartner geführter Rechtsstreit rechtshängig geworden ist, und verwaltet dieser Ehegatte oder Lebenspartner das Gesamtgut nicht oder nicht allein, so sind auf die Erteilung einer in Ansehung des Gesamtgutes vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils für oder gegen den anderen Ehegatten oder Lebenspartner die Vorschriften der §§ 727, 730 bis 732 entsprechend anzuwenden.

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Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 4 KR 438/20
16. Oktober 2020
L 4 KR 438/20 16. Oktober 2020
Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 12 U 278/05
25. April 2006
12 U 278/05 25. April 2006
Urteil vom Landgericht Freiburg - 2 O 313/04
28. Januar 2005
2 O 313/04 28. Januar 2005
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 7 AR 4/04
24. Juni 2004
7 AR 4/04 24. Juni 2004