Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

ZPO (XXXX) §§ 488 und 489 (weggefallen)

Zivilprozessordnung

Dieser Paragraph ist weggefallen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von