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Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 380/13 (Urteil)
. 3 Satz 2 AufenthG nach durchzuführender Anhörung des Betroffenen.
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Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 558/15 (Urteil)
die Anordnung der Abschiebehaft gem. § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 5 AufenthG und führte zur Begründung
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Beschluss vom Landgericht Stuttgart - 19 T 43/15 (Urteil)
. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 5 AufenthG bis 26.02.2015 angeordnet. 2 Bereits zuvor war der Antragsgegner
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Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 23 T 265/13 (Urteil)
2 S. 2 Nr. 4 und 5 FamFG vorgeschriebene Begründung (vgl.
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Beschluss vom Landgericht Paderborn - 5 T 145/14 (Urteil)
Die Ausreisepflicht ist auch vollziehbar gemäß § 58 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG, denn der Betroffene ist
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Beschluss vom Landgericht Paderborn - 5 T 307/16 (Urteil)
. 2 Nr. 1, Nr. 2 AufenthG erfüllt.
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Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 44/15 (Urteil)
die Anordnung der Abschiebehaft gem. § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG und führte zur Begründung aus, die