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  •  Law (125)
Gesetzbuch
  •  MitbestGWO 3 2002 (125)
125 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • MitbestGWO 3 2002 § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)

    (1) Der Hauptwahlvorstand erlässt unverzüglich ein Abberufungsausschreiben.

  • MitbestGWO 3 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)

    (1) Die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer eines Unternehmens

  • MitbestGWO 3 2002 § 27 Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer (Law)

    (1) Zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer

  • MitbestGWO 3 2002 § 3 Wahlvorstände (Law)

    (1) Die rechtzeitige Einleitung und die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses

  • MitbestGWO 3 2002 Eingangsformel (Law)

    ...1976 (BGBl. I S. 1153) verordnet die Bundesregierung:

  • MitbestGWO 3 2002 Inhaltsübersicht (Law)

    Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer

  • MitbestGWO 3 2002 § 6 Mitteilungspflicht (Law)

    (1) Der Hauptwahlvorstand teilt unverzüglich nach seiner Bildung den Unternehmen, deren Arbeitnehmerinnen

  • MitbestGWO 3 2002 § 8 Wählerliste (Law)

    des Betriebs (Wählerliste) auf, getrennt nach den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmern

  • MitbestGWO 3 2002 § 10 Änderungsverlangen (Law)

    (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann innerhalb von einer Woche seit Erlass der Bekanntmachung

  • MitbestGWO 3 2002 § 13 Bekanntmachung (Law)

    (1) Sind in den Unternehmen, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Wahl teilnehmen

  • MitbestGWO 3 2002 § 15 Abstimmungsausschreiben (Law)

    (1) Liegt ein gültiger Antrag nach § 14 vor, so erlässt der Hauptwahlvorstand unverzüglich ein Abstimmungsausschreiben

  • MitbestGWO 3 2002 § 16 Stimmabgabe (Law)

    (1) Die Stimmzettel für die Abstimmung dürfen nur den Antrag und die Frage an die Abstimmungsberechtigten

  • MitbestGWO 3 2002 § 17 Abstimmungsvorgang (Law)

    (1) Der Betriebswahlvorstand hat geeignete Vorkehrungen für die unbeobachtete Kennzeichnung der Stimmzettel

  • MitbestGWO 3 2002 § 18 (weggefallen) (Law)

  • MitbestGWO 3 2002 § 33 Abstimmungsniederschrift (Law)

    der Abstimmung stellt der Hauptwahlvorstand in einer Niederschrift fest: 1.

  • MitbestGWO 3 2002 § 39 Wahlausschreiben (Law)

    (1) Steht fest, dass die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl

  • MitbestGWO 3 2002 § 49 Voraussetzungen (Law)

    (1) Einem Wahlberechtigten, der im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert

  • MitbestGWO 3 2002 § 51 Wahlniederschrift (Law)

    die Zahl der gültigen Stimmen; 3.

  • MitbestGWO 3 2002 § 69 Voraussetzungen (Law)

    (1) Einem Wahlberechtigten, der im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert

  • MitbestGWO 3 2002 § 71 Wahlniederschrift (Law)

    (1) Nachdem ermittelt ist, wer als Delegierter gewählt ist, stellt der Betriebswahlvorstand

  • MitbestGWO 3 2002 § 73 Ausnahme (Law)

    Die Vorschriften der Unterabschnitte 1 bis 7 sind nicht anzuwenden auf Betriebe, in denen nach den Vorschriften

  • MitbestGWO 3 2002 § 74 Delegiertenversammlung (Law)

    (1) Die Delegierten wählen die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einer Versammlung (Delegiertenversammlung

  • MitbestGWO 3 2002 § 75 Delegiertenliste (Law)

    (1) Der Hauptwahlvorstand stellt eine Liste der Delegierten (Delegiertenliste), getrennt nach Delegierten

  • MitbestGWO 3 2002 § 85 Wahlniederschrift (Law)

    die Zahl der gültigen Stimmen; 3.

  • MitbestGWO 3 2002 § 94 Delegiertenliste (Law)

    . § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 5, § 75 Abs. 2 und 3 und § 76 sind entsprechend anzuwenden.

  • MitbestGWO 3 2002 § 97 Ersatzmitglieder (Law)

    Für die Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1

  • MitbestGWO 3 2002 § 107 Wahlniederschrift (Law)

    (1) Für die Wahlniederschrift ist § 85 nicht anzuwenden.

  • MitbestGWO 3 2002 § 110 Stimmabgabe (Law)

    ...103 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.

  • MitbestGWO 3 2002 § 116 Übergangsregelung (Law)

    (1) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31.

  • MitbestGWO 3 2002 § 21 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen

  • MitbestGWO 3 2002 § 35 Ungültige Wahlvorschläge (Law)

    (1) Ungültig sind Wahlvorschläge, 1.

  • MitbestGWO 3 2002 § 38 Anzuwendende Vorschriften (Law)

    (1) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich

  • MitbestGWO 3 2002 § 40 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (1) Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegen für

  • MitbestGWO 3 2002 § 41 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen

  • MitbestGWO 3 2002 § 44 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (1) Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegt für diesen

  • MitbestGWO 3 2002 § 45 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen

  • MitbestGWO 3 2002 § 62 Ungültige Wahlvorschläge (Law)

    (1) Ungültig sind Wahlvorschläge, 1.

  • MitbestGWO 3 2002 § 65 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (1) Liegen für einen Wahlgang mehrere gültige Wahlvorschläge vor, so kann die Wählerin ihre und der Wähler

  • MitbestGWO 3 2002 § 66 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen

  • MitbestGWO 3 2002 § 78 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (1) Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegen für

  • MitbestGWO 3 2002 § 79 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Hauptwahlvorstand öffentlich die Stimmen aus

  • MitbestGWO 3 2002 § 81 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (1) Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegt für diesen

  • MitbestGWO 3 2002 § 82 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Hauptwahlvorstand öffentlich die Stimmen aus

  • MitbestGWO 3 2002 § 91 Anzuwendende Vorschriften (Law)

    (1) Liegt ein gültiger Antrag vor, so stellt der Hauptwahlvorstand fest, ob das Aufsichtsratsmitglied

  • MitbestGWO 3 2002 § 105 Wahlausschreiben in Seebetrieben (Law)

    (1) Steht fest, dass die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte zu wählen

  • MitbestGWO 3 2002 § 108 Gemeinsame Vorschrift (Law)

    (1) Für einen Seebetrieb wird ein Betriebswahlvorstand nicht gebildet.

  • MitbestGWO 3 2002 § 112 Abberufungsausschreiben in Seebetrieben (Law)

    . § 92 Abs. 2 Satz 1, § 105 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 6 und 9 bis 11 und Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden

  • MitbestGWO 3 2002 § 117 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)

    Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

  • MitbestGWO 3 2002 § 2 Bekanntmachung der Unternehmen (Law)

    die Zahl der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer; 3.

  • MitbestGWO 3 2002 § 4 Zusammensetzung des Hauptwahlvorstands (Law)

    (2) Im Hauptwahlvorstand sollen die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer


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