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Dokumenttyp
  •  Law (13)
Gesetzbuch
  •  HolzbearbMechAusbV 2004-07 (13)
13 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)

    ...kt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, sowei...

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)

    ...kel 184 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildun...

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)

    Die Ausbildung dauert drei Jahre.

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)

    von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen, 8.

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)

    ...keiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von dem Ausbildu...

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)

    Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)

    Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)

    ...k, Maschinen- und Anlagentechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. In den Prüfungsbereichen Fertigungstechnik und Maschinen- und Anlagentechnik sind insbesondere praxisbezogene Aufgab...

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)

    ...krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)

    ...Kraft.

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)

      2*) 8

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)

    Die in Satz 2 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 8 und 9 nachzuweisen.

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)

    ...ker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.


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