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ZPO § 454 Ausbleiben der Partei (Law)
...ob die Aussage als verweigert anzusehen ist. (2) War der Termin zur Vernehmung oder Beeidigung der Partei vor dem Prozessgericht bestimmt, so ist im Falle ihres Ausbleibens, wenn nicht das G...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Eingangsformel - (Law)
...oldungs-Übergangsverordnung vom 21. Juni 1991 (BGBl. I S. 1345) werden in den nachstehenden Anlagen 1, 2, 3 und 4 die sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 dieser Verordnung auf der Grundlage der Anlage...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 2 (Anlage V des BBesG) (Law)
...oldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 24 DM, in Besoldungsgruppe A 4 um je 18 DM und in Besoldungsgruppe A 5 um je 12 DM. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren ...
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BinSchUO2008Anh II Anlage O – gilt nur für Fahrzeuge mit Schiffsattest – (Law)
...otoren eingebaut haben, die entweder die Grenzwerte der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, wie in der Rheinschiffsuntersuchungsordnung festgelegt, oder die vergleichbaren Grenzwerte der Richt...
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BGB § 454 Zustandekommen des Kaufvertrags (Law)
...obe oder auf Besichtigung steht die Billigung des gekauften Gegenstandes im Belieben des Käufers. Der Kauf ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung geschlossen. (2) De...
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HGB § 454 Besorgung der Versendung (Law)
...orderlichen Fracht-, Lager- und Speditionsverträge sowie die Erteilung von Informationen und Weisungen an die ausführenden Unternehmer und 3. ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 3 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
...orbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 992 1121 ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 4 (Anlage IX des BBesG) (Law)
...offiziere/Beamte der Besoldungsgruppen A 5 und A 6 42,00 Unteroffiziere/Beamte der Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 ...
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FamFG § 454 Aufgebot von Nachlassgläubigern; örtliche Zuständigkeit (Law)
...otsverfahren zur Ausschließung von Nachlassgläubigern auf Grund des § 1970 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften. (2) Örtlich zuständig ist das Amtsge...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 1 (Anlage IV des BBesG) (Law)
...Originaltextes: BGBl. I 1992, 466 - 468 1. Bundesbesoldungsordnung A ...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 (XXXX) (Law)
...oldungs-Übergangsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. November 1997 (BGBl. I S. 2764), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. August 1998 (BGBl. I S. 2026) geändert worden ist...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 1 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
...orbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 1.592 ...
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StPO § 454 Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (Law)
...ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solche...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 2 (Anlage IX des BBesG) (Law)
...oldaten der Besoldungsgruppen 12,5 v.H. des Endgrundgehalts oder, bei festen Gehältern, des Grundgehalts der Besoldungsgruppe *) ...
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SGB 4 § 54 Durchführung der Wahl (Law)
...oweit Wahlunterlagen nicht übersandt, sondern ausgehändigt werden, hat der Arbeitgeber oder der sonst für die Aushändigung der Wahlunterlagen Zuständige Vorkehrungen zu treffen, dass die Wahlberechtig...
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WG Art 18 (Law)
...ossament den Vermerk "Wert zur Einziehung", "zum Inkasso", "in Prokura" oder einen anderen nur eine Bevollmächtigung ausdrückenden Vermerk, so kann der Inhaber alle Recht...
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Grundgesetz Artikel 18 (Law)
...ost- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrecht...
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ScheckG Art 18 (Law)
...ossant haftet mangels eines entgegenstehenden Vermerks für die Zahlung. (2) Er kann untersagen, daß der Scheck weiter indossiert wird; in diesem Fall haftet er denen nicht, an die der Scheck...
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BImSchV 18 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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BImSchV 18 Eingangsformel (Law)
...onsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise: