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HGB § 269 (weggefallen) (Law)
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FamFG § 269 Lebenspartnerschaftssachen (Law)
...1426, 1430, 1452 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder mit § 1519 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel 5 Absatz 2, Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 oder Artikel 17 des Abkommens vom 4. Februar 2010 zwischen...
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AktG § 269 Vertretung durch die Abwickler (Law)
...1) Die Abwickler vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. (2) Sind mehrere Abwickler bestellt, so sind, wenn die Satzung oder die sonst zuständige Stelle nichts anderes b...
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ZPO § 269 Klagerücknahme (Law)
...11 genannten Betrag übersteigt. Die Beschwerde ist unzulässig, wenn gegen die Entscheidung über den Festsetzungsantrag (§ 104) ein Rechtsmittel nicht mehr zulässig ist. (6) Wird die Klage vo...
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BGB § 269 Leistungsort (Law)
...1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Ort zu erfolgen, an welchem der Schu...
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MitbestGWO 1 2002 § 83 Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Law)
...1 Satz 2 des Gesetzes für die Abberufung dieses Aufsichtsratsmitglieds antragsberechtigt sind. Die §§ 8 bis 11 sind entsprechend anzuwenden; die Bekanntmachung nach § 9 Abs. 2 und 3 muss auch den Inha...
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InsO § 269 Kosten der Überwachung (Law)
Die Kosten der Überwachung trägt der Schuldner. Im Falle des § 260 Abs. 3 trägt die Übernahmegesellschaft die durch ihre Überwachung entstehenden Kosten.
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LAG § 269 Höhe der Unterhaltshilfe (Law)
(1) Die Unterhaltshilfe beträgt für den Berechtigten monatlich 745 Deutsche Mark *). (2) Die Unterhaltshilfe erhöht sich um monatlich 497 Deutsche Mark *) für den nicht dauernd getrennt le...
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StGB § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten (Law)
...1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder...
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WG Art 83 (Law)
Muß eine wechselrechtliche Leistung von mehreren Personen oder von derselben Person mehrfach verlangt werden, so ist über die mehrfache Aufforderung nur eine Protesturkunde erforderlich.
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Grundgesetz Artikel 83 (Law)
Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt.
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AO 1977 § 269 Antrag (Law)
...1) Der Antrag ist bei dem im Zeitpunkt der Antragstellung für die Besteuerung nach dem Einkommen oder dem Vermögen zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch zu stellen oder zur Niederschrift...
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SGB 6 § 269 Steigerungsbeträge (Law)
...1. Oktober 1921 und für Angestellte in der Zeit vom 1. August 1921 bis zum 31. Dezember 1923 gezahlt worden sind, werden Steigerungsbeträge nicht geleistet. (2) Werden auf eine Wi...
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ArbGG § 83 Verfahren (Law)
...1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. Die am Verfahren Beteiligten haben an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. (1a) Der Vorsitze...
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BVG § 83 (Law)
Bei der Bemessung des Arbeitsentgelts von Beschäftigten, die Versorgungsbezüge nach diesem Gesetz erhalten, dürfen diese Bezüge nicht zum Nachteil des Beschäftigten berücksichtigt werden; insbesondere...
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FGO § 83 (Law)
Die Beteiligten werden von allen Beweisterminen benachrichtigt und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Sie können an Zeugen und Sachverständige sachdienliche Fragen richten. Wird eine Frage beanstand...
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SchRG § 83 (Law)
...1. Rechte, mit denen ein Schiff oder ein Schiffsbauwerk am 2. Oktober 1990 belastet war, bleiben mit dem Inhalt und Rang bestehen, der sich aus dem an diesem Tage gelten...
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SVG § 83 (Law)
...16a bis 16f des Bundesversorgungsgesetzes zu berücksichtigende Arbeitsentgelt, gelten als Arbeitsentgelt 1. die bei Beendigung des Wehrdienst...
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AuslSchuldAbkAG § 83 (Law)
...1) Das Gericht hat eine mündliche Verhandlung über den Antrag anzuordnen, zu der die Beteiligten zu laden sind. Die Verhandlung darf, wenn die Beteiligten nicht ausdrücklich einem früheren Verhandlung...
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BEG § 83 (Law)
...1. April 1957 bis 31. Mai 1960 = 630 DM ...