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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
...4. Umweltschutz, 5. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...4) Im schriftlichen Teil der Prüfung sind in insgesamt höchstens 120 Minuten Aufgaben, die im Zusammenhang mit der praktischen Aufgabe stehen, zu bearbeiten. (5) In beiden Prüfungsteilen sol...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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BImSchV 39 Anlage 4 (zu § 13) (Law)
...4 2- Na + ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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BImSchV 39 § 4 Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10) (Law)
...40 Mikrogramm pro Kubikmeter.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Ein...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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SGB 4 § 39 Versichertenälteste und Vertrauenspersonen (Law)
(1) Bei den Trägern der Rentenversicherung wählt die Vertreterversammlung Versichertenälteste. (2) Die Satzung kann bestimmen, dass 1. ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
...4. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 184 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arb...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...bnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...4 in Kraft.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
...4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) Zur Vermeidung...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübun...
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SUG § 39 Sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 4, Verwaltungsverfahren (Law)
...bnissen für Sportboote oder sonstige Fahrzeuge, die im Rahmen des Seeaufgabengesetzes erteilt wurden, (Berechtigungen) sowie auf Inhaber von Befähigungszeugniss...
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WpÜG § 39 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4 (Law)
...4 Abs. 1 Satz 1, § 16 Abs. 2, § 18 Abs. 1, §§ 19, 25, 26 und 34 die Vorschriften der Abschnitte 3 und 4 sinngemäß.
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Grundgesetz Artikel 39 (Law)
Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvi...
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BImSchV 39 Inhaltsübersicht (Law)